| Startrichtung: N-NO Startplatzhöhe: 720 m Höhenunterschied: 270 m Geländeart: HS + GS GPS: 48°33'22.7" N 9°24'17.4"E Schwierigkeit: mittel Flugfunk: Pflicht, (ATIS 134.505 Mhz) Fliegertreff: Am Wanderparkplatz zur Burg |
Beschreibung: |
Landeplatz:
Der nächste Landeplatz befindet sich direkt am Waldrand, unterhalb des Startplatzes.
Nun die "Schwierigkeit" dieses Ladeplatzes:
er hat im westlichen Drittel ein Gefälle nach Nordwesten. Moderne Gleitschirme können hier schnell "zu weit" kommen, was ein apruptes Abbremsen durch Bäume oder die am Nord-Westlichen Rand stehende Hütte bedeuten könnte. Bei Null Wind ist deshalb Ost die bevorzugte Landerichtung. Einfach bei der Einweisung nach dem Serpentinenweg fragen, bzw unten an der Therme parken Ein heranfahren an den Landeplatz ist nicht gestattet.
2. Landeplatz befindet sich oberhalb der Therme auf einer Wiese mit leichtem Gefälle nach Nord. Bevorzugte Landerichtung Ost - West
(ca.5-10 min zu Fuß zur Therme)
3. Landeplatz befindet sich auf einer Wiese oberhalb der Beurener Feuerwehr (meist genutzter) mit einem Gefälle nach Nord. Der Windsack befindet sich auf einem Baum am östlichen Ende der Landewiese. Der dortige Parkplatz sollte nicht benutz werden und besser auch an der Therme Parken.(ca.2-5 min zu Fuß zur Therme)
Ein heranfahren bitte nur zum Einladen von Material und Fliegern
Am Fluggelände Neuffen sind neben den allgemeinen Vorschriften folgende besondere Geländespezifischen Auflagen zu beachten:
Starts und Landungen dürfen nur auf den Flächen erfolgen, die in den im Informationskasten am Startplatz ausgehängten Karten eingezeichnet sind.
Es ist jeder Start im Flugbuch zu dokumentieren.
Die Flugbetriebsordnung für Hängegleiter und Gleitsegel (FBO) des DHV ist in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Es darf nur bei nördlichen Winden gestartet werden.
Gastpiloten benötigen vor dem ersten Flug eine Einweisung in die Besonderheiten des Fluggeländes.
Das Fluggelände befindet sich im Segelfugsektor Alb-Nord im Luftraum D des Flughafen Stuttgart. Informiert euch über die Besonderheiten.
Der Startplatz und auch der Landeplatz dürfen nicht mit Fahrzeugen angefahren werde. Fahrzeuge sind stets auf öffentlichen Parkierungsflächen abzustellen. Der Zugang zum Startgelände und Landeplatz hat über vorhandene Fuß- oder Wirtschaftswege zu erfolgen.
Niedrige Überflüge über dem FFH-Gebiet sollten zum Schutz besonders geschützter Tierarten vermieden werden. Es wird empfohlen, nach dem Start möglichst schnell eine Höhe von mind. 300m über Grund zu erreichen.
Das Überfliegen der Bassgeige (Beurener Fels. Schlupffels, Brucker Fels und Friedrichsfels auf den Gemarkungen Beuren, Lenningen und Owen) sowie des Wilhelmfels (Gemarkung Neuffen) ist im Umkreis von 250m von der Hangkante zu unterlassen. Ausnahme sind Überflüge mit mehr als 300m über Grund. Dabei ist der Bereich der Baßgeige rasch zu überfliegen und schnell zu verlassen.
Start- und Landeplätze dürfen nicht zu anderen Zwecken (wie z.B. Veranstaltungen, Grillfest oder ähnlichen Aktivitäten) in missbräuchlicher Art und Weise genutzt werden. Das Lagern von Gegenständen, soweit sie nicht zur zulässigen Nutzung des Grundstückes erforderlich sind, ist nicht zulässig. Auf dem Start- und Landeplatz oder deren Umgebung ist es nicht erlaubt Bau- oder Wohnwagen aufzustellen oder Feuer zu machen.
Bei Flügen nach 20.00 Uhr sollte möglichst auf laute Unterhaltungen und Zurufe in der Luft verzichtet werden. Der Vorstand bittet daher auf Wunsch der örtlichen Jagdpächter, alle Piloten um entsprechend rücksichtsvolles Verhalten.
Jeder Pilot ist verpflichtet sich vor einem Start am Informationskasten am Startplatz über die aktuell geltende Regelung zu informieren.
Die Flüge dürfen erst 24 Stunden nach der Landung auf dem DHV-XC oder vergleichbaren Servern hochgeladen werden.
Aushang am Startplatz beachten!
Sonn- und Feiertags fährt auch ein Bus (Linie 191) vom Neuffen Westlandeplatz (Haltestelle Albstraße, letzte Kreuzung Ortsausgang) und vom Thermalbad Beuren an den Wanderparkplatz Hohenneuffen.
Beachtet auch bitte die Platzrunde der Segelflieger Grabenstetten und Hülben
noch eine Info für den Überflug Grabenstetten:
im Motorflug nutzen wir meist die nicht in der AIP eingetragene Südplatzrunde, hier fliegen wir in 3300 Fuß, der Grund ist der Lärmschutz von Erkenbrechtsweiler und Hochwang.
Die eingezeichnete Platzrunde wird von Segelfliegern und Gästen im Motorflug genutzt.

