Rundmail an alle Geländehalter - Lockdown light und Flugbetrieb
Liebe Geländehalter,
der 2. Lockdown trifft uns Piloten, Vereine und Flugschulen erneut; glücklicherweise jetzt im Herbst weniger stark als im vergangenen Frühjahr. Dennoch unterliegt der Sport erneut einschneidenden Beschränkungen. Inzwischen haben die Bundesländer neue Verordnungen erlassen. Je nach Bundesland sind Flugschulen und Vereinsaktivitäten beeinträchtigt. Im Grunde ist Individualsport in allen Bundesländern allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (in der Regel im Freien) erlaubt. Was bedeutet dies in der Praxis?
1. Der Flugsport im Bereich Individualsport ist in keinem Bundesland verboten. Individueller Hangflugbetrieb unter Beachtung der Abstandsregelungen ist also erlaubt.
2. Gewerbliche Freizeitangebote sind je nach Bundesland untersagt, es gibt teilweise Ausnahmen für Flugschulen. Allerdings sind ähnlich gelagerte Dienstleistungen im Freizeitbereich verboten, wie Berg- und Wanderführungen, Kletteranlagen und grundsätzlich organisierte Freizeitangebote. Im Bereich Ausbildung hat Karl Slezak bereits gestern die Flugschulen informiert. Im Zweifel sollten sich Flugschulen an das Ordnungsamt oder die zuständige Kreisverwaltungsbehörde wenden.
3. Organisierter Vereinssport und Vereinsveranstaltungen sind im Prinzip in allen Landesverordnungen verboten. Damit ist Windenschleppbetrieb im klassischen Sinne untersagt, weil dafür Teamarbeit mit mehreren handelnden Personen erforderlich ist. Solltet ihr anderer Auffassung sein, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass ihr Euch an Eure zuständige Ordnungsbehörde wendet und auf bestehende Hygienekonzepte verweist.
4. Lest Euch die aktuellen Corona Verordnungen Eures Bundeslandes durch. In den meisten Verordnungen gibt es FAQs, in denen unter Sport & Freizeit Details erklärt werden. Beispiel Baden-Württemberg und die Frage, ob mehr als 2 Sportler ein Gelände nutzen dürfen: „Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden.“
Aktuelle Länderregelungen findet Ihr unter https://www.dhv.de/piloteninfos/corona-aktuell/flugbetrieb/
5. Bei aller Leidenschaft für unseren Flugsport und egal welche Anschauung ihr zum Coronathema habt: Es geht im Kern um die Reduzierung von Kontakten untereinander.
Gerne stehen wir Euch für Rückfragen zur Verfügung:
Flugbetrieb allgemein:
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Ausbildung:
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An dieser Stelle nochmals der Hinweis auf unser digitales Vereinsmeeting am Donnerstag, 12. November von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr: Wir stehen Euch an diesem Abend für Fragen zur Verfügung und freuen uns über Eure Teilnahme (siehe auch Vereinsrundschreiben vom 29.10.2020). Ihr könnt uns im Vorfeld gerne anstehende Fragen zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Klaassen
Referat Flugbetrieb / Stellv. Geschäftsführer
DHV e.V. – Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband Am Hoffeld 4
83703 Gmund am Tegernsee
Telefon: 08022/9675-13
Telefax: 08022/9675-99
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