DRACHENFLIEGER-CLUB HOHENNEUFFEN e.V.

 

 

 

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DHV Sicherheitsmitteilung

Warnung:
Gurtzeuge Niviuk Arrow und Niviuk Arrow P Musterprüfnummern (soweit nachvollziehbar): PH_317.2020, PH_407.2023

10.03.2025

Problem In dem sehr geräumigen Gurtzeug-Container sind manche Rettungsschirme nicht ausreichend fixiert. Diese können sich bewegen, mit der Verbindungsleine verdrehen oder öffnen. Dadurch kann die Auslösung des Rettungsgerätes erschwert oder blockiert werden. Check und Sicherheitsmaßnahmen

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Sicherheitsmitteilung:
Finsterwalder Paralock 3

05.03.2025

Die Fa. Finsterwalder hat eine weitere Sicherheitsmitteilung zu dem Gleitschirmkarabiner "Paralock 3" veröffentlicht. Nach einem erneuten Vorfall mit dem Paralock 3 der Firma Finsterwalder in Spanien (unbeabsichtigte Öffnung) wird die Sicherheitsmitteilung vom 22.11.2024 ergänzt.Sicherheitsmaßna...mehr ...

 

Sonntag, den 30. März 2025 um 05:54 Uhr

Hallo Björn, 

aus aktuellem Anlass meine Frage wie es denn jetzt mit Drohnenflügen aussieht? Gerade kam in den Nachrichten SWR 3 das zukünftig medizinische Drohnenflüge zwischen Balingen und Albstadt vom Luftfahrtbundesamt genehmigt sind. Diese sollen bis zu 7 mal am Tag die Route fliegen. Hier sind jedoch auch reichlich Segelflieger und Gleitschirme unterwegs…

gibts da irgendwelche Regelungen? (Siehe auch https://labfly.de/de/krankenhaeuser/)

Gruß Jürgen Schriftführer DGCW Neidlingen

 

 

Für die Genehmigung von Drohnen Flugstrecken ist das LBA und / oder das jeweilige Regierungspräsidium zuständig. Für die Einrichtung der Strecken muss durch den Betreiber unter anderem eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Der DHV hat dem Bundesministerium für Verkehr diesbezüglich mehrfach die Daten der Drachen- und Gleitschirmfluggelände weitergeleitet, damit diese in einer speziellen Drohnendatenbank dargestellt werden. Schau hier:

https://maptool-dipul.dfs.de/geozones/@8.7644807,48.1104516?language=de&zoom=12.0

Die Daten unserer Fluggelände sollen dort veröffentlicht werden. 

 

Infos zum Drohnenproblem findest Du auch hier:

https://www.dhv.de/media/seiten/04_flugbetrieb/LuftraumLuftrecht/Drohnen/Artikel/236_Drohnen.pdf

 

Die genaue Strecke zwischen Balingen und Albstadt wurde genehmigt und ist bereits per NOTAM veröffentlicht (D0215/25):

 

D0215/25 (revises D3750/24) – Erstellt am 07.02.2025, 09:15

Q) EDGG/QWULW/IV/BO/W/000/038/4815N00856E005

A) EDGG B) Gültig: 07.02.2025, 09:14 – 06.05.2025, 18:46

E) UAS-Aktivitäten innerhalb des Bereichs:

481227N 0090112E – 481332N 0090157E –

481724N 0085154E – 481612N 0085053E –

481227N 0090112E (Albstadt, Balingen).

Untere Grenze: GND

Obere Grenze: 483 ft AGL

Zeiten: täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang

 

Die DFS kann nur einen Kreis um einen Bereich ziehen, tatsächlich betroffen ist aber nur der in Abschnitt E definierte Korridor, der maximal 500 ft hoch sein soll.

 

Wichtige Klarstellungen:

 

  • Dieses NOTAM ist lediglich eine Information darüber, dass dort Drohnenflug stattfindet.

 

  • Ein Einflug in diesen Bereich ist weiterhin erlaubt!

 

  • Es handelt sich nicht um einen U-Space, in dem ADS-L zwingend vorgeschrieben wäre.

 

Natürlich ist es sinnvoll, sich mit den Drohnenbetreibern abzustimmen, wenn man dort fliegen möchte. Gesetzlich vorgeschrieben ist das aber nicht.

Michael Bender hat bereits versucht, Kontakt aufzunehmen, aber bisher keine Rückmeldung erhalten.

 

Sicherheitsbewertung:

Die Air-Risk-Bewertung verlangt, dass 50 % des Verkehrs erkannt werden müssen. Das reicht laut Regularien aus, da VFR-Piloten auch nicht alles sehen müssen. Eine ziemlich fragwürdige Regelung!

Diesen Punkt haben wir mehrfach bei der EASA kritisiert – bisher ohne Erfolg.

 

Das LBA und die Luftämter der Länder haben die Daten unserer Startgelände. Dass man aber auch außerhalb dieser Gebiete unter 500 ft fliegen darf, wird dort nicht berücksichtigt.

 

Was könnt ihr als Gleitschirm Piloten konkret tun?

 

  • FLARM oder FLARM + ADS-L nutzen (Letzteres bietet nur das Skytraxx 5).

 

  • Falls nicht vorhanden: SafeSky-App nutzen (https://www.safesky.app/), allerdings sollten dann alle anderen Dienste (WhatsApp etc.) während des Flugs deaktiviert sein.

 

  • Eventuell über ein neues Vario mit FLARM/ADS-L nachdenken.

 

  • Lokale Absprachen mit Drohnenbetreibern treffen – wir können euch dabei unterstützen! Umgekehrt hilft es uns, wenn ihr besser vernetzt seid und Ansprechpartner vor Ort kennt.

 

Technische Ausstattung der Drohnen:

Aktuell sind die Drohnen mit ADS-B (aus der Zivilluftfahrt) und FLARM/ADS-L ausgerüstet.

Droniq bietet mit dem TraX-System eine umfassende Luftraumdarstellung für Drohnenpiloten. Es integriert verschiedene Sensoren wie Radar, ADS-B, FLARM und UAS-Remote-Identifikation.

 

SafeSky kann möglicherweise bereits integriert werden – ich habe dazu eine Anfrage gestellt, aber noch keine Antwort erhalten.

 

Wir müssen jetzt einfach mal die Entwicklung abwarten und sehen wie häufig wir dann wirklich die Drohnen sehen. Dann ist natürlich jedes Feedback sehr willkommen!!!!

 

Viele Grüße 

Helmut Bach

Referat Luftraum im DHV

 

 

 

 

Protokoll der HV , 14.03.2025

 

46 stimmberechtigte Mitglieder waren anwesend nach dem Erhalt einer fristgerechten Einladung

 

Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden

 

Martin Heber fasste die erfolgreichen Veranstaltungen kurz zusammen: Dreikönigstreffen, Sommerfest und       Weihnachtsfeier waren erfolgreiche  Höhepunkte mit guter Beteiligung. Auch heuer werden deshalb diese      Veranstaltungen wiederholt.

 

Die Geländegenehmigung für Neuffen West wurde erfolgreich um weitere 5 Jahre verlängert.

 

Dank freiwilliger Helfer und professioneller Hilfe wurden beide Startplätze sicherer gemacht und neue Windsäcke aufgehängt.

Für den weitesten Flug 2024 von 202km erhielt Jörg Nuber eine finanzielle Anerkennung von € 100.-

 

die Drachenflieger kamen nicht in diesen Genuss.

 

 

Wolfgang Hecht referierte über die Kassenlage. Trotz erhöhter Ausgaben im Zuge des 50jährigen Bestehens des Vereins ist dieser ausreichend finanziert (präzise Zahlen können bei Wolfgang eingesehen werden).

 

Auch die Haltergemeinschaft schreibt positive Zahlen. Für die Spende an die Bergwacht sind ca. 1200 € vorgesehen  (1€ pro Tagesmitgliedschaft).

 

Zahlreiche Statistiken veranschaulichten die Zusammensetzung des Vereins, der 2024 um 11 Pilotinnen anwuchs und jetzt 341 Mitglieder hat. Wolfgang verzeichnete ca. 5000 Starts im Fluggebiet, wobei die Gastflieger zwischen 10 und 20%  ausmachen.

 

Kassenprüfer Peter Heyer meldete der HV eine ordentliche Kassenführung. Sein Antrag, den Vorstand zu entlasten, wurde einstimmig angenommen.

 

Wolfgang  informierte die HV über die Beitragserhöhung des DHV um 7€. Der neue erhöhte Beitrag von € 77.- für z.B. (Ordentliches Mitglied) des DC-Hohenneuffen wird im nächsten Jahr eingezogen.

 

Ein Antrag von Dieter Rebstock thematisierte das hohe Flugaufkommen an manchen Tagen.

Schon am Startplatz entstehen durch lange Wartezeiten Unruhe und Stress; in der Luft wird es zeitweise so eng, dass mit Zusammenstößen gerechnet werden muss.

Verschiedene Lösungsansätze wurden diskutiert und teils verworfen:

Ein Mitgliederstopp widerspricht dem Selbstverständnis des Vereins (vol libre), ebenso die Begrenzung der Gastflieger.

Zur Entspannung beitragen könnte z.B. die freiwillige und spontane Übernahme der Startleiterfunktion,

bessere Vorbereitung der Pilotinnen (einhängen, Bremsen in der Hand...),

  Platz machen für schnellere Starter,

  Verzicht auf mehrmalige Starts.

 

Eine Verbreiterung des Startplatzes Nord würde auf jeden Fall hilfreich sein, Neue Fluggelände sowieso.

 

die Einbeziehung des DHV und der Flugschulen wäre sicher hilfreich und nötig.

 

An alle Fliegerinnen dringend die Bitte, neue Anschriften und Mailadressen mitzuteilen, damit Einladungen auch ankommen.

 

Zum Schluss lud Martin Heber zur einwöchigen Ausfahrt (07.07.25 – 14.07.25) nach Greifenburg und zum Sommerfest am 19.07.25 ein.

 

Dieter Rebstock am 15.03.2025

 

 

 
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