Hallo Björn,
aus aktuellem Anlass meine Frage wie es denn jetzt mit Drohnenflügen aussieht? Gerade kam in den Nachrichten SWR 3 das zukünftig medizinische Drohnenflüge zwischen Balingen und Albstadt vom Luftfahrtbundesamt genehmigt sind. Diese sollen bis zu 7 mal am Tag die Route fliegen. Hier sind jedoch auch reichlich Segelflieger und Gleitschirme unterwegs…
gibts da irgendwelche Regelungen? (Siehe auch https://labfly.de/de/krankenhaeuser/)
Gruß Jürgen Schriftführer DGCW Neidlingen
Für die Genehmigung von Drohnen Flugstrecken ist das LBA und / oder das jeweilige Regierungspräsidium zuständig. Für die Einrichtung der Strecken muss durch den Betreiber unter anderem eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Der DHV hat dem Bundesministerium für Verkehr diesbezüglich mehrfach die Daten der Drachen- und Gleitschirmfluggelände weitergeleitet, damit diese in einer speziellen Drohnendatenbank dargestellt werden. Schau hier:
https://maptool-dipul.dfs.de/geozones/@8.7644807,48.1104516?language=de&zoom=12.0
Die Daten unserer Fluggelände sollen dort veröffentlicht werden.
Infos zum Drohnenproblem findest Du auch hier:
https://www.dhv.de/media/seiten/04_flugbetrieb/LuftraumLuftrecht/Drohnen/Artikel/236_Drohnen.pdf
Die genaue Strecke zwischen Balingen und Albstadt wurde genehmigt und ist bereits per NOTAM veröffentlicht (D0215/25):
D0215/25 (revises D3750/24) – Erstellt am 07.02.2025, 09:15
Q) EDGG/QWULW/IV/BO/W/000/038/4815N00856E005
A) EDGG B) Gültig: 07.02.2025, 09:14 – 06.05.2025, 18:46
E) UAS-Aktivitäten innerhalb des Bereichs:
481227N 0090112E – 481332N 0090157E –
481724N 0085154E – 481612N 0085053E –
481227N 0090112E (Albstadt, Balingen).
Untere Grenze: GND
Obere Grenze: 483 ft AGL
Zeiten: täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
Die DFS kann nur einen Kreis um einen Bereich ziehen, tatsächlich betroffen ist aber nur der in Abschnitt E definierte Korridor, der maximal 500 ft hoch sein soll.
Wichtige Klarstellungen:
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Dieses NOTAM ist lediglich eine Information darüber, dass dort Drohnenflug stattfindet.
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Ein Einflug in diesen Bereich ist weiterhin erlaubt!
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Es handelt sich nicht um einen U-Space, in dem ADS-L zwingend vorgeschrieben wäre.
Natürlich ist es sinnvoll, sich mit den Drohnenbetreibern abzustimmen, wenn man dort fliegen möchte. Gesetzlich vorgeschrieben ist das aber nicht.
Michael Bender hat bereits versucht, Kontakt aufzunehmen, aber bisher keine Rückmeldung erhalten.
Sicherheitsbewertung:
Die Air-Risk-Bewertung verlangt, dass 50 % des Verkehrs erkannt werden müssen. Das reicht laut Regularien aus, da VFR-Piloten auch nicht alles sehen müssen. Eine ziemlich fragwürdige Regelung!
Diesen Punkt haben wir mehrfach bei der EASA kritisiert – bisher ohne Erfolg.
Das LBA und die Luftämter der Länder haben die Daten unserer Startgelände. Dass man aber auch außerhalb dieser Gebiete unter 500 ft fliegen darf, wird dort nicht berücksichtigt.
Was könnt ihr als Gleitschirm Piloten konkret tun?
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FLARM oder FLARM + ADS-L nutzen (Letzteres bietet nur das Skytraxx 5).
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Falls nicht vorhanden: SafeSky-App nutzen (https://www.safesky.app/), allerdings sollten dann alle anderen Dienste (WhatsApp etc.) während des Flugs deaktiviert sein.
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Eventuell über ein neues Vario mit FLARM/ADS-L nachdenken.
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Lokale Absprachen mit Drohnenbetreibern treffen – wir können euch dabei unterstützen! Umgekehrt hilft es uns, wenn ihr besser vernetzt seid und Ansprechpartner vor Ort kennt.
Technische Ausstattung der Drohnen:
Aktuell sind die Drohnen mit ADS-B (aus der Zivilluftfahrt) und FLARM/ADS-L ausgerüstet.
Droniq bietet mit dem TraX-System eine umfassende Luftraumdarstellung für Drohnenpiloten. Es integriert verschiedene Sensoren wie Radar, ADS-B, FLARM und UAS-Remote-Identifikation.
SafeSky kann möglicherweise bereits integriert werden – ich habe dazu eine Anfrage gestellt, aber noch keine Antwort erhalten.
Wir müssen jetzt einfach mal die Entwicklung abwarten und sehen wie häufig wir dann wirklich die Drohnen sehen. Dann ist natürlich jedes Feedback sehr willkommen!!!!
Viele Grüße
Helmut Bach
Referat Luftraum im DHV
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