Herzlich willkommen im Fluggelände Hohenneuffen!
Halter des Fluggeländes Neuffen West ist der DC-Hohenneuffen.
Halter des Fluggeländes Neuffen Nord sind die Vereine DC-Hohenneuffen, DGCW Neidlingen und TV Bissingen in Gemeinschaft.
Grundlage der Betriebserlaubnis durch die Behörden ist die Einhaltung dieser Regeln durch ausnahmslos jeden Piloten.
Jeder Pilot verpflichtet sich mit seinem Start, alle Regeln bedingungslos einzuhalten.
Flugregeln
Die Flugbetriebsordnung für Hängegleiter und Gleitsegel (FBO) des DHV ist in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Am Fluggelände Hohenneuffen sind neben den allgemeinen Vorschriften folgende besondere geländespezifischen Auflagen zu beachten….
Das Fluggelände befindet sich im Segelfugsektor Alb im Luftraum C/D des Flughafen Stuttgart.
Ab einer Höhe von 4.500 ft MSL (1370m) beginnt der kontrollierte Luftraum D.
Folgende Voraussetzungen für den Einflug in den kontrollierten Luftraum ab einer Höhe von 4.500 ft MSL (ca. 640m über Startplatzhöhe) müssen gegeben sein:
Unbeschränkter Luftfahrerschein
Höhenfreigabe liegt vor!
Flugfunkgerät oder Flugfunk Scanner wird mitgeführt!
Informationen zu Höhenfreigabe über Flugfunkfrequenz 134,505 (ATIS)
Flugleitung Hahnweide: Telefon 07021/51633 Flugfunkfrequenz 123,250
Jeder Flug muss in die Flugbuch App (für Android) oder über die Webseite dch-flugbuch.com eingetragen werden. Eine genau Anleitung findet ihr hier. Die Piloten bekommen keine Benachrichtigung über einen Zugang zur App. Einfach nach der erst Registrierung ein paar Tage warten und dann das Einloggen mit den Beschriebenen Daten versuchen.
keine Starts ohne Flugfunkscanner oder Flugfunkgerät der die ATIS Frequenz AM 134.505 MHz empfangen kann.
Starts und Landungen dürfen nur auf denjenigen Flächen erfolgen, die in dem Informationskasten am Startplatz ausgehängten Karten eingezeichnet sind.
Es darf nur bei Nördlichen oder Westlichen Winden gestartet werden
Der Startplatz und auch der Landeplatz dürfen nicht mit Fahrzeugen angefahren werde. Fahrzeuge sind stets auf öffentlichen Parkierungsflächen abzustellen.
Der Zugang zum Startgelände und Landeplatz hat über vorhandene Fuß- oder Wirtschaftswege zu erfolgen.
Die Zuwege sowie der Start und Landebereich sind stets sauber zu halten. Abgelagerter Müll ist zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Niedrige Überflüge über dem FFH-Gebiet soll zum Schutz besonders geschützter Tierarten vermieden werden. Es wird empfohlen, nach dem Start möglichst schnell eine Höhe von min. 300m über Grund zu erreichen.
Das Überfliegen der Bassgeige (Beurener Fels, Schlupffels, Brucker Fels und Friedrichsfels auf den Gemarkungen Beuren, Lenningen und Owen) ist im Umkreis von250m von der Hangkante zu unterlassen. Ausnahme sind Überflüge mit mehr als 300m über Grund. Dabei ist der Bereich der Bassgeige rasch zu überfliegen und schnell zu verlassen.
Das überfliegen des Wilhelmfels, Gemarkung Neuffen, in niedriger Höhe ist zu unterlassen.
Start- und Landeplätze dürfen nicht zu anderen Zwecken (wie z.B. Veranstaltungen, Grillfest oder ähnlichen Aktivitäten) in missbräuchlicher Art und Weise genutzt werden. Das Lagern von Gegenständen, soweit sie nicht zur zulässigen Nutzung des Grundstückes erforderlich sind nicht zulässig. Auf dem Start- und Landeplatz oder deren Umgebung ist nicht zulässig Bau- oder Wohnwagen aufzustellen oder Feuer zu machen.
Jeder Pilot ist verpflichtet sich vor einem Start am Informationskasten am Startplatz über die aktuell geltende Regelung zu informieren
Bei Flügen nach 20.00 Uhr sollte an beiden Startplätzen möglichst auf laute Unterhaltungen und Zurufe in der Luft verzichtet werden.
Für den Fall eines Unfalls am besten die Notrufnummern im Handy einspeichern.
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