DRACHENFLIEGER-CLUB HOHENNEUFFEN e.V.

 

 

 

top-slice

top-slice

DHV Sicherheitsmitteilung

NEU

Gleitschirme Papillon Raqoon Raqoon 55 EAPR-GS-0665/17 (XS) Raqoon 60 EAPR-GS-0666/17 (S) Raqoon 80 EAPR-GS-0667/17 (SM) Raqoon 85 EAPR-GS-0668/17 (M) Raqoon 100 EAPR-GS-0669/17 (L) Raqoon 120 EAPR-GS-0670/17 (XL)

29.04.2023

Bei einem Papillon Raqoon waren weit unterdurchschnittliche Porositätswerte (Luftdurchlässigkeit) aufgefallen. Das betroffene Gerät zeigte bei Testflügen zwar eine selbständige Beendigung aller Strömungsabriss-Manöver, es wurde aber eine erhöhte Sackflugtendenz festgestellt. Die Recherche h...mehr ...

 

 

Nordstartplatz

Startrichtung:  N NO

Schwierigkeit: leicht

Höhe über NN: 720m

der Höhenunterschied beträgt 270m

Eine breite Schneise, die ein Starten problemlos möglich macht.
Bei Westeinschlag zu dem Windsack die Windfähnchen beobachten um Leeturbulenzen zu vermeiden

Landeplatz Nord-Ost für Drachen

Schwierigkeit: mittel

Höhe über NN: 480

Der Landeplatz befindet sich nah beim Siedlungsgebiet. Drachen fliegen ihn am besten aus Richtung Nordwesten oder Norden an, also immer Bergauf (meist Rückenwind aber da der Landeplatz deutlich ansteigt ist das kein Problem). Gleitschirmsegler kommen optimal aus N/W bis S/W und landen im oberen Drittel der Wiese.

Bitte nicht am Landeplatz abbauen, sondern auf dem Extra- Abbauplatz unterhalb.

Landeplatz Nord-Ost Gleitschirm

Schwierigkeit: mittel

Höhe über NN: 520

Der Landeplatz befindet sich direkt am Waldrand, unterhalb dem Startplatz.
Die Windfahne steht mittig, am nördlichen Ende.
Nun die "Schwierigkeit" dieses Ladeplatzes: er hat im westlichen Drittel ein Gefälle nach Nordwesten. Moderne Gleitschirme können hier schnell "zu weit" kommen, was ein abruptes Abbremsen durch Bäume oder die am Nord-Westlichen Rand stehende Hütte bedeuten könnte.
Bei Null Wind ist deshalb Ost die bevorzugte Landerichtung.  

 

Weststartplatz

Schwierigkeit: schwer

Startrichtung:  W

Höhe über NN: 720

der Höhenunterschied beträgt 270m

Landeplatz West

Schwierigkeit: mittel

Höhe über NN: 450

der Landeplatz hat ein Gefälle Richtung West

 

 

 
 
 

Fluggeländeregelung Hohenneuffen

 

Dieses Fluggelände haben wir unter viel Mühe und mit vielen Auflagen zugelassen bekommen, deshalb sind unbedingt folgende Punkte zu beachten:

Gästeregelung:

Jeder Gast muss sich einmal „registrieren“ und eine Abbuchungsermächtigung erteilen. Auf der Homepage des DCH, TVB oder DGCW ist dazu das Formular „Pilotenregistrierung“ hinterlegt.

Lade bitte das Formular herunter und bringe es ausgefüllt zur Piloteneinweisung am Startplatz mit. Die von einem Vereinsmitglied bestätigte Registrierung kann dann zusammen mit dem Tagesschein in die Infobox am Startplatz eingeworfen werden.

Download

Vor dem ersten Flug muss der Gast eine Einweisung durch ein Mitglied eines Vereins der Haltergemeinschaft erhalten.

Vor der tatsächlichen Nutzung des Startgeländes muss der Gast einen „Tageschein“ in das Fach am Informationskasten am Startplatz einwerfen. Der „Tageschein“ gilt nur für diesen Tag und ist an keine bestimmte Form gebunden. Er muss nur Namen, Vornamen (leserlich!), Geburtsdatum, Datum und Unterschrift enthalten. Mit der Unterschrift auf dem Tageschein bestätigt der Gast eine Einweisung erhalten zu haben und verpflichtet sich die für das Fluggebiet geltenden Bestimmungen genau einzuhalten.

Zusätzlich müssen sich alle Piloten in das Startbuch eintragen auch als App & Webseite DCH-flugbuch.com verfügbar und zwar jeden Flug (auch bei mehreren an einem Tag) mit Name Uhrzeit usw.

Der Kostenbeitrag des Gastes beträgt 3 Euro pro Tag. Bei Tandemflügen ist für den Passagier, sofern er nicht Mitglied eines Vereins der Haltergemeinschaft ist, ebenfalls ein Kostenbeitrag in gleicher Höhe zu entrichten.

Die Abbuchung des Kostenbeitrags erfolgt vierteljährlich am 10. Tag des nächsten Quartals vom angegebenen Bankkonto.

Wichtig:

Seit der Umstellung auf SEPA im Jahr 2014 habe die Mandate eine Gültigkeit von 3 Jahren. Erfolgt innerhalb dieser Frist eine neue Abbuchung verlängert sich das Mandat wieder um 3 Jahre.

Problem:

Bei einer Vielzahl von Gastpiloten ist das SEPA Mandat abgelaufen. Damit also bei solchen Piloten abgebucht werden kann, muss ein neues SEPA-Mandat abgegeben werden.

Die Haltergemeinschaft behält sich vor, die Gastflugregelung jederzeit zu ändern oder ganz aufzuheben.

Am Fluggelände Hohenneuffen sind neben den allgemeinen Vorschriften folgende besondere geländespezifischen Auflagen zu beachten….

keine Starts ohne Flugfunkscanner oder Flugfunkgerät der die ATIS Frequenz AM 134.505 MHz empfangen kann.

Starts und Landungen dürfen nur auf denjenigen Flächen erfolgen, die in dem Informationskasten am Startplatz ausgehängten Karten eingezeichnet sind.

Die Flugbetriebsordnung für Hängegleiter und Gleitsegel (FBO) des DHV ist in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Es darf nur bei Nördlichen oder Westlichen Winden gestartet werden

Gastpiloten benötigen vor dem ersten Flug eine Einweisung in die Besonderheiten des Fluggeländes. Auf die Luftraumstruktur (Luftraum C, D und die Segelfugsektoren) wird besonders hingewiesen.

Das Fluggelände befindet sich im Segelfugsektor Alb im Luftraum C/D des Flughafen Stuttgart.

Ab einer Höhe von 4.500 ft MSL (1370m) beginnt der kontrollierte Luftraum D.

Folgende Voraussetzungen für den Einflug in den kontrollierten Luftraum ab einer Höhe von 4.500 ft MSL (ca. 640m über Startplatzhöhe) müssen gegeben sein:

Unbeschränkter Luftfahrerschein

Höhenfreigabe liegt vor!

Flugfunkgerät wird mitgeführt!

Informationen zu Höhenfreigabe über Flugfunkfrequenz 134,505   (ATIS)

Flugleitung Hahnweide: Telefon 07021/51633 Flugfunkfrequenz 123,250

Der Startplatz und auch der Landeplatz dürfen nicht mit Fahrzeugen angefahren werde. Fahrzeuge sind stets auf öffentlichen Parkierungsflächen abzustellen.

Der Zugang zum Startgelände und Landeplatz hat über vorhandene Fuß- oder Wirtschaftswege zu erfolgen.

Die Zuwege sowie der Start und Landebereich sind stets sauber zu halten. Abgelagerter Müll ist zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Niedrige Überflüge über dem FFH-Gebiet soll zum Schutz besonders geschützter Tierarten vermieden werden. Es wird empfohlen, nach dem Start möglichst schnell eine Höhe von min. 300m über Grund zu erreichen.

 

Das Überfliegen der Bassgeige (Beurener Fels, Schlupffels, Brucker Fels und Friedrichsfels auf den Gemarkungen Beuren, Lenningen und Owen) ist im Umkreis von250m von der Hangkante zu unterlassen. Ausnahme sind Überflüge mit mehr als 300m über Grund. Dabei ist der Bereich der Bassgeige rasch zu überfliegen und schnell zu verlassen.

Das überfliegen des Wilhelmfels, Gemarkung Neuffen, in niedriger Höhe ist zu unterlassen.

Start- und Landeplätze dürfen nicht zu anderen Zwecken (wie z.B. Veranstaltungen, Grillfest oder ähnlichen Aktivitäten) in missbräuchlicher Art und Weise genutzt werden. Das Lagern von Gegenständen, soweit sie nicht zur zulässigen Nutzung des Grundstückes erforderlich sind nicht zulässig. Auf dem Start- und Landeplatz oder deren Umgebung ist nicht zulässig Bau- oder Wohnwagen aufzustellen oder Feuer zu machen.

Jeder Pilot ist verpflichtet sich vor einem Start am Informationskasten am Startplatz über die aktuell geltende Regelung zu informieren

Bei Flügen nach 20.00 Uhr sollte an beiden Startplätzen möglichst auf laute Unterhaltungen und Zurufe in der Luft verzichtet werden.

Ich habe die Regelungen zum Fluggelände Hohenneuffen gelesen und zur Kenntnis genommen.

Ich bestätige dies durch Ausdruck, Ausfüllen und Unterschrift der Pilotenregistrierung.

Das Registrierungsformular bitte am PC ausfüllen und zur Geländeeinweisung mitbringen und es vom Vereinsmitglied nach der Einweisung bestätigen lassen.

Eine von Hand ausgefüllte Registrierung wird nicht mehr akzeptiert

 

 

 


Impressum
copyright ©2023 by DC-Hohenneuffen e.V. design by Joomlabear, modified by Jörg
Juni
Mo Di Mi Do Fr Sa So
29 30 31 1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29 30 1 2